Schwangerschaft und Elternzeit stellen für Frauen mit Berufsunfähigkeitsversicherung einige wichtige Fragen. Eine Schwangerschaft allein gilt nicht als Berufsunfähigkeit. Erst wenn schwangerschaftsbedingte Komplikationen dazu führen, dass die versicherte Person ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann, greift die BU-Versicherung.
Wer während einer Elternzeit berufsunfähig wird, hat grundsätzlich Anspruch auf BU-Leistungen, maßgeblich ist der zuletzt ausgeübte Beruf vor der Elternzeit. Bei der Gesundheitsprüfung beim Abschluss einer BU können Schwangerschaften oder Komplikationen aus früheren Geburten zu Beitragszuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen, weshalb ein BU-Abschluss idealerweise vor einer Schwangerschaft erfolgen sollte.
Für Selbstständige ist besonders zu beachten, dass kein gesetzlicher Mutterschutz besteht und Einkommensausfälle durch Schwangerschaft nicht staatlich abgesichert sind. Hier schützt nur eine BU oder eine Krankentagegeldversicherung.