Bei einer Beitragszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber:in, einen bestimmten Beitrag in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen, aber nicht zu einer konkreten Rentenhöhe. Das Leistungsrisiko, also wie viel am Ende tatsächlich ausgezahlt wird, trägt der Arbeitnehmer:in. Dieser Unterschied zur Leistungszusage ist für Arbeitgeber:innen vorteilhaft, weil sie keine Nachschusspflicht haben, wenn das angesparte Kapital nicht ausreicht.
Es gibt drei Varianten: die reine Beitragszusage (ausschließlich in Tarifverträgen via Sozialpartnermodell), die Beitragszusage mit Mindestleistung und die beitragsorientierte Leistungszusage. Die beitragsorientierte Leistungszusage ist in der Praxis die häufigste Form: Der Arbeitgeber:in zahlt Beiträge und definiert damit die versprochene Leistung, haftet aber für eine Mindestleistung. Beim Vergleich von bAV-Angeboten solltest du immer verstehen, welche Zusageart dahintersteckt und welche Risiken du damit trägst.