Beitragszusage

Bei einer Beitragszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber:in, einen bestimmten Beitrag in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen, aber nicht zu einer konkreten Rentenhöhe. Das Leistungsrisiko, also wie viel am Ende tatsächlich ausgezahlt wird, trägt der Arbeitnehmer:in. Dieser Unterschied zur Leistungszusage ist für Arbeitgeber:innen vorteilhaft, weil sie keine Nachschusspflicht haben, wenn das angesparte Kapital nicht ausreicht. 

Es gibt drei Varianten: die reine Beitragszusage (ausschließlich in Tarifverträgen via Sozialpartnermodell), die Beitragszusage mit Mindestleistung und die beitragsorientierte Leistungszusage. Die beitragsorientierte Leistungszusage ist in der Praxis die häufigste Form: Der Arbeitgeber:in zahlt Beiträge und definiert damit die versprochene Leistung, haftet aber für eine Mindestleistung. Beim Vergleich von bAV-Angeboten solltest du immer verstehen, welche Zusageart dahintersteckt und welche Risiken du damit trägst.

Für den Gründerfinanz Newsletter anmelden
Melde dich für unseren Newsletter an und erhalte Informationen zu aktuellen Versicherungsthemen, die für dich oder dein Unternehmen relevant sind.