Beihilfe ist eine staatliche Unterstützungsleistung für Beamte, Richter und bestimmte andere öffentlich Bedienstete, die einen Teil ihrer Krankheitskosten übernimmt.
Je nach Bundesland und Familienstand werden 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten durch die Beihilfe erstattet. Den verbleibenden Anteil müssen Beamte durch eine private Krankenversicherung (Restkostenpolice) absichern. Durch die Kombination aus Beihilfe und PKV sind Beamte oft günstiger abgesichert als über die GKV.
Für Selbstständige und Unternehmer:in ohne Beamtenstatus ist die Beihilfe nicht relevant. Sie ist ein spezifisches Privileg des öffentlichen Dienstes.