Auch Minijobber (geringfügig Beschäftigte) haben grundsätzlich Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung, wenn der Arbeitgeber:in diese anbietet.
Allerdings können Minijobber keine Entgeltumwandlung aus steuerfreiem Bruttogehalt nutzen, da der Verdienst bereits steuerfrei ist. Die steuerlichen Vorteile greifen nicht. Arbeitgeber:innen können jedoch arbeitgeberfinanzierte bAV-Leistungen für Minijobber erbringen.
Für Minijobber ist die private Altersvorsorge besonders wichtig, da sie häufig keine oder nur geringe gesetzliche Rentenanwartschaften aufbauen. Unternehmen, die Minijobber beschäftigen, sollten prüfen, ob sie diese Gruppe im Rahmen ihrer Versorgungsordnung berücksichtigen wollen.