Der bAV-Förderbetrag ist eine staatliche Fördermaßnahme aus dem Betriebsrentenstärkungsgesetz, die Arbeitgeber:innen einen direkten Steuervorteil gewährt, wenn sie für Arbeitnehmer:innen mit geringem Einkommen in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen.
Konkret gilt: Zahlt der Arbeitgeber:in zwischen 240 und 960 Euro jährlich in eine bAV-Versorgung für Arbeitnehmer:innen mit einem monatlichen Bruttolohn von bis zu 2.575 Euro (Stand 2024), erhält er 30 Prozent dieses Beitrags als Steuervergütung zurück. Das macht die bAV für diese Einkommensgruppe für Arbeitgeber:innen besonders attraktiv, da ein erheblicher Teil der Kosten vom Staat übernommen wird.
Ziel des Förderbetrags ist es, die bAV-Verbreitung auch bei Geringverdienern zu steigern, die von einer klassischen Entgeltumwandlung aufgrund ihres niedrigen Einkommens kaum profitieren würden. Für Unternehmen, die viele Beschäftigte mit niedrigem Einkommen haben (etwa im Einzelhandel, in der Gastronomie oder im Pflegebereich), ist der bAV-Förderbetrag ein erheblicher finanzieller Hebel.