Die Basisrente (umgangssprachlich Rürup-Rente) ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge der ersten Schicht, die sich besonders für Selbstständige, Freiberufler:innen und gut verdienende Angestellte eignet.
Beiträge können bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Dieser Betrag wird jährlich angepasst und beträgt 2025 rund 29.344 Euro für Alleinstehende (Stand 2025). Im Gegenzug sind die späteren Rentenleistungen vollständig steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung). Die Basisrente ist nicht kündbar und kann nicht beliehen oder verpfändet werden. Das sichert die Altersvorsorge auch in der Insolvenz.
Für Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht ist sie häufig die beste Möglichkeit, Steuern zu sparen und gleichzeitig Altersvorsorge zu betreiben.
Wichtig für 2026/2027: Die Basisrente wird durch das neue Altersvorsorgedepot (Start: 1. Januar 2027) nicht ersetzt. Beide Vorsorgeformen bestehen parallel. Der entscheidende Unterschied: Die Rürup-Rente fördert über Steuerabzüge in der Ansparphase. Ideal für Gutverdiener und Selbstständige mit hoher Steuerlast. Das Altersvorsorgedepot fördert über staatliche Zulagen (ähnlich Riester) und richtet sich an eine breitere Zielgruppe. Wer Rürup und Altersvorsorgedepot kombiniert, deckt beide Förderformen ab und optimiert die Altersvorsorge steuerlich wie zulagenseitig.