Die Außenhaftung bezeichnet Haftungsansprüche, die von außerhalb des eigenen Unternehmens kommen. Das können Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner, Gläubiger oder Behörden sein. Ein Berater haftet gegenüber seinem Kunden, wenn er durch eine fehlerhafte Empfehlung einen Schaden verursacht. Ein Geschäftsführer kann von Dritten in die Pflicht genommen werden, wenn seine Entscheidungen deren wirtschaftliche Interessen beeinträchtigen. Auch Steuerbehörden können Verantwortliche bei schuldhaft nicht abgeführten Steuern persönlich haftbar machen. Die Außenhaftung ist bei verschiedenen Versicherungen relevant: Die D&O-Versicherung schützt Führungskräfte, die Berufshaftpflicht schützt Freiberufler und Berater, und die Betriebshaftpflicht sichert das Unternehmen selbst gegen Außenansprüche ab.