Seit 2019 ist der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge gesetzlich verpflichtend: Wenn du als Arbeitnehmer:in Entgeltumwandlung betreibst, muss dein:e Arbeitgeber:in mindestens 15 Prozent des Umwandlungsbetrags als Zuschuss beisteuern — sofern er dabei Sozialversicherungsbeiträge spart. Dieses Einsparpotenzial liegt typischerweise bei rund 20 Prozent des umgewandelten Betrags. Der Zuschuss ist eine direkte Renditeerhöhung und macht die bAV für dich als Arbeitnehmer:in noch attraktiver.
Viele Arbeitgeber:innen zahlen freiwillig mehr als die gesetzlichen 15 Prozent, um die bAV als Benefit im Recruiting einzusetzen. Für Arbeitgeber:innen ist der Zuschuss steuerlich absetzbar und sozialversicherungsfrei. Beim Abschluss einer bAV solltest du immer klären, wie hoch der konkrete Arbeitgeberzuschuss in deinem Unternehmen ist.
Wir vertreten ganz klar den Standpunkt, dass jede:r Arbeitgeber:in mindestens 30 Arbeitgeberzuschuss zahlen sollte. 30 Prozent ist die magische Grenze, ab der die Vorteile überwiegen und die bAV somit wirklich als Benefit eingesetzt werden kann. Die Verbraucherzentrale hält die 30 Prozent (oder mehr) ebenfalls als sinnvoll.