Eine Anwartschaft ist ein gesicherter Rechtsanspruch auf eine zukünftige Versicherungsleistung. Du hast noch keinen fälligen Anspruch, aber einen rechtlich geschützten Anspruch auf den Leistungsfall. In der betrieblichen Altersvorsorge entsteht eine Anwartschaft auf eine spätere Rente oder Kapitalzahlung, die dir auch bei Arbeitgeberwechsel erhalten bleibt, sobald sie unverfallbar ist.
In der privaten Krankenversicherung gibt es die sogenannte Anwartschaftsversicherung: Wenn du die PKV vorübergehend verlassen musst (etwa wegen Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder einem Wechsel unter die Versicherungspflichtgrenze) frierst du mit einem kleinen Beitrag deine Altersrückstellungen und deine Einstufung ein, um später ohne erneute Gesundheitsprüfung und zu alten Konditionen zurückzukehren.
In der gesetzlichen Rentenversicherung baust du durch jeden eingezahlten Beitrag eine Rentenanwartschaft auf, die erst im Rentenalter zum tatsächlichen Auszahlungsanspruch wird.
Bei manchen Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es ebenfalls Anwartschaftstarife, zum Beispiel für Schüler oder Studenten, die sich günstige Konditionen sichern möchten, bevor sie ins Berufsleben eintreten.
In jedem Fall schützt eine Anwartschaft davor, bereits erworbene Versicherungsrechte zu verlieren, und ist deshalb ein wichtiges Instrument in der langfristigen Vorsorgeplanung.