Dein Anliegen zur betrieblichen Altersvorsorge – direkt erledigt.
Beiträge ändern, Vertrag pausieren oder Daten aktualisieren? Du musst nicht deine Personalabteilung kontaktieren. Wir kümmern uns persönlich darum.
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Wir erledigen den Rest
Häufige Fragen
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick. Ohne Umweg über die Personalabteilung.
Persönliche Daten & Arbeitgeberwechsel
Ich habe geheiratet / meinen Namen geändert – was muss ich tun?
Herzlichen Glückwunsch! Teile uns deine neuen Namen über das Formular mit. Wir aktualisieren die Daten direkt bei der Versicherung, damit deine Unterlagen korrekt bleiben.
Ich bin umgezogen – muss ich das melden?
Ja, bitte teile uns deine neue Adresse mit, damit wichtige Post und Standmitteilungen dich erreichen. Einfach das Formular nutzen – wir leiten die Änderung weiter.
Ich wechsle den Arbeitgeber – was passiert mit meiner bAV?
Deine bAV geht nicht verloren. Je nach Vertrag und neuem Arbeitgeber gibt es verschiedene Optionen: Mitnahme (Portabilität), Beitragsfreistellung oder private Weiterführung. Melde dich frühzeitig bei uns, damit wir die beste Lösung für dich finden. Idealerweise 4–6 Wochen vor dem Wechsel.
Beitragshöhe & Umstellung
Kann ich meinen monatlichen bAV-Beitrag ändern?
Ja, eine Anpassung deines Beitrags ist in der Regel jederzeit möglich. Die konkrete Umsetzung hängt von deinem Tarif und der jeweiligen Versorgungsordnung deines Arbeitgebers ab. Sende uns einfach über das Formular unten deinen Änderungswunsch. Wir prüfen alles und melden uns mit den nächsten Schritten bei dir.
Ab wann gilt eine Beitragsänderung?
In den meisten Fällen wird die Änderung zum nächsten Monatsersten wirksam, sofern sie rechtzeitig eingereicht wird. Wir koordinieren alles mit deinem Arbeitgeber und dem Versicherer, damit der Übergang reibungslos läuft.
Kann ich von Entgeltumwandlung auf arbeitgeberfinanzierte bAV wechseln (oder umgekehrt)?
Das hängt von der Versorgungsordnung deines Arbeitgebers ab. In vielen Fällen ist eine Anpassung möglich. Kontaktiere uns über das Formular, damit wir deine individuelle Situation prüfen und dir die Optionen aufzeigen können.
Pausierung & Wiederaufnahme
Kann ich meine bAV vorübergehend pausieren?
Ja, eine Beitragsfreistellung ist grundsätzlich möglich. Zum Beispiel bei Elternzeit, einem Sabbatical oder finanziellen Engpässen. Dein bestehendes Vorsorgekapital bleibt dabei erhalten. Teile uns über das Formular mit, ab wann und warum du pausieren möchtest.
Wie nehme ich die Einzahlung nach einer Pause wieder auf?
Ganz unkompliziert: Sende uns eine kurze Nachricht über das Formular mit dem gewünschten Startdatum und Beitrag. Wir stimmen alles mit deinem Arbeitgeber und der Versicherung ab und bestätigen dir, sobald es läuft.
Hat eine Pausierung Nachteile für meine Altersvorsorge?
Während der Pause werden keine neuen Beiträge eingezahlt, was sich langfristig auf die Ablaufleistung auswirken kann. Der Zinseszinseffekt arbeitet am besten ohne Unterbrechung. Wenn du unsicher bist, helfen wir dir gerne, die Auswirkungen einzuschätzen. Schreibe uns einfach.