Impressum

Kundeninformationen / Erstinformationen

Geschäftsname und Anschrift

GründerFinanz Hegemann e.K. 

Inhaber: Holger Hegemann
Eigelstein 123
50668 Köln

Kontakt:

Telefon: 0221-5727 34 00
Telefax: 0221-79008088
E-Mail: info@gruenderfinanz.de

Handelsregister

Amtsgericht Köln
HRA 29477

Erst-/Statusinformation gemäß § 15 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung

Tätigkeitsart

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO), gemeldet bei der IHK Köln, Bundesrepublik Deutschland

Beratung

Die Tätigkeit der GründerFinanz Hegemann e.K. beinhaltet auch Beratung.

Art & Quelle der Vergütung

Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:

  • in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird
  • konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
  • Kombination aus beidem

Dies ist letztendlich abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

Zuständige Registerbehörde

Industrie und Handelskammer Köln
Unter Sachsenhausen 10-26
50667 Köln
https://ihk-koeln.de

Gemeinsame Registerstelle

Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Str. 29
10178 Berlin
Telefon 0180-600585-0 (Festnetzpreis: 20 Cent/Anruf; Mobilfunkpreis max. 60 Cent/Anruf)
Registerabruf: www.vermittlerregister.info unter der Registernummer: D-CIUT-V6G56-80

Außergerichtliche Streitbeilegung

Beschwerdestellen - außergerichtliche Streitbeilegung Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
https://versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 060222
10052 Berlin
https://pkv-ombudsmann.de
Europäische Kommission
Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
http://ec.europa.eu/consumers/odr

Beschwerdemanagement

Beschwerden sind in Textform an die Geschäftsleitung zu richten und werden im Rahmen unseres Beschwerdemanagements unverzüglich bearbeitet.

Berufsrechtliche Regelungen:

  • § 34d Gewerbeordnung (GewO)
  • §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
  • Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

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Urheberrecht

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Haftungsausschluss

Trotz sorgfältiger Prüfung können wir keinerlei Gewähr für die Korrektheit, Vollständigkeit, Aktualität und Qualität der bereitgestellten Informationen übernehmen.


Nachhaltigkeit in der Versicherungsvermittlung

Informationen gemäß Art. 3 Abs. 2, Art. 4 Abs. 5, Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

1. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei unserer Versicherungsvermittlung

Nachhaltigkeit in der Versicherungsvermittlung durch den Vermittler / Makler / Vertreter (Vermittler)

Als ein zukunftsträchtig aufgestellter Vermittler gehört eine verantwortungsvolle Betreuung in Versicherungsfragen zu unserem Selbstverständnis und Leitbild.

Anbieten von passgenauem Versicherungsschutz und Erzielung einer hohen Kundenzufriedenheit ist unser wichtigstes Unternehmensziel. Basis für eine hohe Kundenzufriedenheit ist eine umfassende, gute Beratung. Dazu gehört das Angebot und die Empfehlung geeigneter – und falls unsere Kundinnen und Kunden dies wünschen – auch nachhaltiger (im Sinne der ESG Kriterien) Versicherungsanlage- und Altersvorsorgeprodukte sowie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Versicherungsvermittlung.

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Versicherungsvermittlung erfolgt in erster Linie über die Auswahl der Versicherungsanlage- und Altersvorsorgeprodukte.

Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko verstehen wir ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition unserer Kunden haben könnte.

Im Einzelnen gehen wir dabei wie folgt vor:

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Empfehlung nachhaltiger Finanzprodukte

Bei der Beurteilung der Nachhaltigkeit von Finanzprodukten, die wir unseren Kundinnen und Kunden mit einer ausdrücklich kommunizierten Präferenz für nachhaltige Anlagen unter anderem darstellen, werden Nachhaltigkeitsrisiken insofern berücksichtigt, dass die vom Versicherer aufgrund der regulatorischen Vorgaben entwickelten Unterlagen Berücksichtigung finden.

Bei fondgebundenen Produkten können wir auf Wunsch gerne Produkte auswählen, die die ESG-Kriterien berücksichtigen und weisen dabei auf erkennbare Vor- bzw. Nachteile hin. Grundlage dieser Angaben sind die vom Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit sind wir nicht verantwortlich.

Bei anderen Versicherungsprodukten ist derzeit die Betrachtung der nachhaltigen Kapitalanlage im Hinblick auf den Kapitalstock häufig noch nicht möglich. Mit einem zukünftig breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.

2. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Vergütungspolitik

Wir stellen bereits auf Grund gesetzlicher Vorgaben im Rahmen unserer Vergütungspolitik sicher, dass die Leistung und Tätigkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert.

Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Versicherungsanlage- oder Altersvorsorgeprodukt zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht. Die von uns an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezahlte Vergütung hat keinen Einfluss auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken. 

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