gruenderfinanz.de https://www.gruenderfinanz.de/glossar/ Wed, 17 Jun 2026 12:32:27 +0000 de-DE hourly 1 Entnahme aus der bAV https://www.gruenderfinanz.de/glossar/entnahme-bav https://www.gruenderfinanz.de/glossar/entnahme-bav#comments Wed, 17 Jun 2026 12:32:27 +0000 bAV Betriebliche Altersvorsorge https://www.gruenderfinanz.de/glossar/entnahme-bav Weiterlesen

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Eine vorzeitige Entnahme von Kapital aus der betrieblichen Altersvorsorge ist grundsätzlich nicht möglich. Die bAV ist explizit für die Rentenphase konzipiert und das angesparte Kapital ist vor dem vereinbarten Leistungsbeginn nicht zugänglich. 

Eine Ausnahme bildet die Kleinstanwartschaft: Wenn der monatliche Rentenbetrag bei Rentenbeginn sehr gering wäre, kann der Versicherer eine Abfindung in Form einer Einmalzahlung anbieten. 

Bei Arbeitgeberwechsel kann das Deckungskapital auf den neuen Arbeitgeber:in übertragen werden, was aber kein Zugriff auf das Kapital ist. 

Eine weitere Möglichkeit ist die Kündigung einer privat weitergeführten Direktversicherung. Dabei entstehen aber erhebliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen. 

Im Todesfall vor Rentenbeginn wird das angesparte Kapital je nach Vertrag an Hinterbliebene ausgezahlt. Die Unverfügbarkeit des Kapitals bis zum Rentenalter ist ein bewusstes Designmerkmal der bAV und Teil des Steuervorteils.

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Elektronikversicherung https://www.gruenderfinanz.de/glossar/elektronikversicherung-unternehmen https://www.gruenderfinanz.de/glossar/elektronikversicherung-unternehmen#comments Wed, 17 Jun 2026 12:29:01 +0000 Elektronikversicherung https://www.gruenderfinanz.de/glossar/elektronikversicherung-unternehmen Weiterlesen

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Die Elektronikversicherung schützt elektronische Geräte und Anlagen eines Unternehmens – von Computern und Servern bis zu Produktionsmaschinen – gegen Schäden durch Bedienungsfehler, Kurzschluss, Überspannung, Diebstahl und weitere Ursachen. 

Im Gegensatz zur allgemeinen Geschäftsinhaltsversicherung deckt sie auch Schäden ab, die nicht durch klassische Versicherungsgefahren (wie Feuer oder Einbruch) entstehen. Für technikintensive Startups und IT-Unternehmen ist sie besonders relevant. 

Mitversichert werden häufig auch Datenwiederherstellungskosten, was den Schutz deutlich erweitert. Eine Elektronikversicherung lässt sich oft gut mit einer Cyberversicherung kombinieren, da beide im digitalen Risikobereich angesiedelt sind.

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Beihilfe (Beamte) https://www.gruenderfinanz.de/glossar/beihilfe-beamte-krankenversicherung https://www.gruenderfinanz.de/glossar/beihilfe-beamte-krankenversicherung#comments Wed, 17 Jun 2026 12:24:28 +0000 Beihilfe Krankenabsicherung https://www.gruenderfinanz.de/glossar/beihilfe-beamte-krankenversicherung Weiterlesen

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Beihilfe ist eine staatliche Unterstützungsleistung für Beamte, Richter und bestimmte andere öffentlich Bedienstete, die einen Teil ihrer Krankheitskosten übernimmt. 

Je nach Bundesland und Familienstand werden 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten durch die Beihilfe erstattet. Den verbleibenden Anteil müssen Beamte durch eine private Krankenversicherung (Restkostenpolice) absichern. Durch die Kombination aus Beihilfe und PKV sind Beamte oft günstiger abgesichert als über die GKV. 

Für Selbstständige und Unternehmer:in ohne Beamtenstatus ist die Beihilfe nicht relevant. Sie ist ein spezifisches Privileg des öffentlichen Dienstes.

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Basisrente (Rürup-Rente) https://www.gruenderfinanz.de/glossar/basisrente-ruerup-rente https://www.gruenderfinanz.de/glossar/basisrente-ruerup-rente#comments Wed, 17 Jun 2026 12:22:19 +0000 Basisrente Altersvorsorge Altersvorsorgedepot https://www.gruenderfinanz.de/glossar/basisrente-ruerup-rente Weiterlesen

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Die Basisrente (umgangssprachlich Rürup-Rente) ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge der ersten Schicht, die sich besonders für Selbstständige, Freiberufler:innen und gut verdienende Angestellte eignet. 

Beiträge können bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Dieser Betrag wird jährlich angepasst und beträgt 2025 rund 29.344 Euro für Alleinstehende (Stand 2025). Im Gegenzug sind die späteren Rentenleistungen vollständig steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung). Die Basisrente ist nicht kündbar und kann nicht beliehen oder verpfändet werden. Das sichert die Altersvorsorge auch in der Insolvenz. 

Für Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht ist sie häufig die beste Möglichkeit, Steuern zu sparen und gleichzeitig Altersvorsorge zu betreiben. 

Wichtig für 2026/2027: Die Basisrente wird durch das neue Altersvorsorgedepot (Start: 1. Januar 2027) nicht ersetzt. Beide Vorsorgeformen bestehen parallel. Der entscheidende Unterschied: Die Rürup-Rente fördert über Steuerabzüge in der Ansparphase. Ideal für Gutverdiener und Selbstständige mit hoher Steuerlast. Das Altersvorsorgedepot fördert über staatliche Zulagen (ähnlich Riester) und richtet sich an eine breitere Zielgruppe. Wer Rürup und Altersvorsorgedepot kombiniert, deckt beide Förderformen ab und optimiert die Altersvorsorge steuerlich wie zulagenseitig.

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Auszehrungsverbot https://www.gruenderfinanz.de/glossar/auszehrungsverbot https://www.gruenderfinanz.de/glossar/auszehrungsverbot#comments Wed, 17 Jun 2026 12:11:24 +0000 bAV Betriebliche Altersvorsorge https://www.gruenderfinanz.de/glossar/auszehrungsverbot Weiterlesen

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Das Auszehrungsverbot ist ein gesetzlicher Grundsatz in der betrieblichen Altersversorgung: Eine bereits laufende Betriebsrente darf nicht herabgesetzt werden, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens verschlechtert. Es schützt Rentenempfänger:innen vor Kürzungen ihrer Betriebsrente durch den ehemaligen Arbeitgeber:in. 

Das Auszehrungsverbot gilt für alle Formen der bAV und ist im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) verankert. Ausnahmen sind eng begrenzt und bedürfen besonderer Rechtfertigung. Im Insolvenzfall der Arbeitgeber:in tritt der Pensionssicherungsverein (PSVaG) für gesetzlich unverfallbare Ansprüche ein.

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Arbeitnehmerfinanzierte bAV https://www.gruenderfinanz.de/glossar/arbeitnehmerfinanzierte-bav https://www.gruenderfinanz.de/glossar/arbeitnehmerfinanzierte-bav#comments Wed, 17 Jun 2026 12:08:19 +0000 bAV bAV Konzept Betriebliche Altersvorsorge https://www.gruenderfinanz.de/glossar/arbeitnehmerfinanzierte-bav Weiterlesen

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Bei der arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersversorgung finanziert der Mitarbeiter seine Betriebsrente vollständig oder teilweise selbst – durch Entgeltumwandlung. Er verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehalts, der direkt in einen bAV-Vertrag fließt. 

Der steuerliche Vorteil: Beiträge bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) sind steuer- und sozialabgabenfrei. Arbeitgeber:innen sind seit 2019 verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags zu leisten, wenn sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen. 

Im Gegensatz zur arbeitgeberfinanzierten bAV trägt bei der arbeitnehmerfinanzierten Variante der Mitarbeiter die Hauptlast. Der Arbeitgeberzuschuss ist aber ein wichtiger Anreiz.

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Anwartschaftsversicherung https://www.gruenderfinanz.de/glossar/anwartschaftsversicherung https://www.gruenderfinanz.de/glossar/anwartschaftsversicherung#comments Wed, 17 Jun 2026 12:05:37 +0000 Private Krankenversicherung PKV https://www.gruenderfinanz.de/glossar/anwartschaftsversicherung Weiterlesen

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Die Anwartschaftsversicherung ist eine Möglichkeit, deine privaten Krankenversicherungsrechte während einer Pause zu erhalten. Etwa in der Elternzeit, bei vorübergehender Arbeitslosigkeit oder wenn du kurzfristig unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällst und in die GKV-Pflicht rutschst. 

Ohne Anwartschaftsversicherung müsstest du beim Wiedereintritt in die PKV erneut eine Gesundheitsprüfung absolvieren, was bei zwischenzeitlichen Erkrankungen zu Ausschlüssen oder höheren Beiträgen führen kann. Mit der Anwartschaftsversicherung frierst du deine bestehende Einstufung und deine aufgebauten Alterungsrückstellungen ein, gegen einen deutlich reduzierten monatlichen Beitrag. 

Es gibt zwei Varianten: die kleine Anwartschaft (sichert nur die Alterungsrückstellungen) und die große Anwartschaft (sichert zusätzlich den Leistungsumfang und die Risikoprüfung). Die große Variante ist teurer, aber empfehlenswert, wenn du dir unsicher bist, wie lange die Pause dauert. Nach der Pause kehrst du ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten in deinen alten Tarif zurück.

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Altersvorsorgedepot https://www.gruenderfinanz.de/glossar/altersvorsorgedepot https://www.gruenderfinanz.de/glossar/altersvorsorgedepot#comments Wed, 17 Jun 2026 12:00:15 +0000 Altersvorsorgedepot Altersvorsorge https://www.gruenderfinanz.de/glossar/altersvorsorgedepot Weiterlesen

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Das Altersvorsorgedepot ist eine neue staatlich geförderte Anlageform, die zum 1. Januar 2027 in Deutschland startet. Der Bundestag hat das entsprechende Altersvorsorgereformgesetz im März 2026 beschlossen. Es ermöglicht Anleger:innen, in ein Wertpapierdepot einzuzahlen und dafür staatliche Förderung in Form von Zulagen oder Steuervorteilen zu erhalten, als direkter Nachfolger der Riester-Rente, jedoch mit deutlich mehr Flexibilität und ohne Garantiepflicht. 

Ab 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Das Depot soll vor allem Aktien- und ETF-Investments ermöglichen, um langfristig höhere Renditen in der Altersvorsorge zu erzielen. 

Insbesondere für Selbstständige, Freiberufler:innen und Gründer:innen kann das Altersvorsorgedepot eine attraktive Ergänzung zur privaten Vorsorge sein. Wer bereits eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) oder eine Basisrente (Rürup) nutzt, sollte es als sinnvolle Ergänzung im Drei-Schichten-Modell prüfen.

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Altersvorsorge https://www.gruenderfinanz.de/glossar/altersvorsorge https://www.gruenderfinanz.de/glossar/altersvorsorge#comments Wed, 17 Jun 2026 11:59:57 +0000 Altersvorsorge https://www.gruenderfinanz.de/glossar/altersvorsorge Weiterlesen

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Altersvorsorge bezeichnet alle Maßnahmen, mit denen Menschen für das finanzielle Auskommen im Ruhestand vorsorgen. 

In Deutschland basiert das Vorsorgesystem auf dem sogenannten Drei-Schichten-Modell: Die erste Schicht umfasst die gesetzliche Rentenversicherung und die Basisrente (Rürup-Rente). Die zweite Schicht beinhaltet die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und die Riester-Rente (letztere wird ab 2027 durch das Altersvorsorgedepot abgelöst). Die dritte Schicht umfasst private Vorsorgeformen wie Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen oder freie Investments. 

Für Selbstständige und Gründer:innen ist das Thema besonders relevant, weil sie oft nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und deshalb vollständig auf eigene Initiative vorsorgen müssen. Wer früh anfängt, profitiert vom Zinseszinseffekt und hat mehr Gestaltungsspielraum bei Steueroptimierung und Risikoprofil. Eine gut strukturierte Altersvorsorge kombiniert idealerweise mehrere Bausteine aus verschiedenen Schichten.

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Riester-Rente https://www.gruenderfinanz.de/glossar/riester-rente https://www.gruenderfinanz.de/glossar/riester-rente#comments Tue, 05 May 2026 14:48:22 +0000 https://www.gruenderfinanz.de/glossar/riester-rente Weiterlesen

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Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und bestimmte andere Personengruppen. 

Der Staat bezuschusst die Einzahlungen durch Grundzulagen, Kinderzulagen und steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge als Sonderausgaben. Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr (Stand 2026). Ab 2027 wird die Riester-Rente durch das Altersvorsorgedepot abgelöst. Die Förderlogik ändert sich dann grundlegend.

Für Selbstständige ist die Riester-Rente in der Regel nicht zugänglich. Sie profitieren stattdessen von der Basisrente (Rürup-Rente). Arbeitnehmer:innen können die Riester-Rente auch über die betriebliche Altersversorgung nutzen (Entgeltumwandlung in einen Riester-geförderten Vertrag). Die Leistungen der Riester-Rente sind im Alter voll steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung).

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Rentengarantiezeit https://www.gruenderfinanz.de/glossar/rentengarantiezeit-altersversorgung https://www.gruenderfinanz.de/glossar/rentengarantiezeit-altersversorgung#comments Tue, 05 May 2026 14:34:11 +0000 https://www.gruenderfinanz.de/glossar/rentengarantiezeit-altersversorgung Weiterlesen

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Die Rentengarantiezeit ist ein vertraglicher Zeitraum – häufig 5 oder 10 Jahre –, während dessen die Rente auch dann weitergezahlt wird, wenn der Rentenempfänger stirbt. Sie schützt Hinterbliebene vor dem vollständigen Wegfall der Leistung im Todesfall kurz nach Rentenbeginn. 

In der betrieblichen Altersversorgung, bei privaten Rentenversicherungen und in der Pensionskasse ist die Rentengarantiezeit ein verbreitetes Gestaltungselement. 

Wichtig: Hinterbliebene erhalten die Rente nur für die noch ausstehende Garantizeit. Nicht dauerhaft. Als Alternative zur Rentengarantiezeit kann auch ein Todesfallschutz oder eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden.

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Rentenfaktor https://www.gruenderfinanz.de/glossar/rentenfaktor-altersvorsorge https://www.gruenderfinanz.de/glossar/rentenfaktor-altersvorsorge#comments Tue, 05 May 2026 14:31:32 +0000 https://www.gruenderfinanz.de/glossar/rentenfaktor-altersvorsorge Weiterlesen

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Der Rentenfaktor gibt an, wie viel monatliche Rente pro 10.000 Euro angespartem Kapital ausgezahlt wird. 

Er ist ein zentrales Qualitätsmerkmal bei privaten Rentenversicherungen und fondsgebundenen Policen. Ein Rentenfaktor von beispielsweise 30 bedeutet: Für je 10.000 Euro Vertragsguthaben erhält man 30 Euro monatliche Rente. Je höher der Rentenfaktor, desto mehr Rente fließt aus dem angesparten Kapital. 

Viele Versicherer geben beim Vertragsabschluss nur einen unverbindlichen Rentenfaktor an; ein garantierter Rentenfaktor bietet deutlich mehr Planungssicherheit. Beim Vergleich von Rentenversicherungen sollte der Rentenfaktor immer mit betrachtet werden. Er ist neben Rendite und Kosten ein entscheidendes Kriterium.

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Rechtsschutzversicherung https://www.gruenderfinanz.de/glossar/rechtsschutzversicherung-selbststaendige https://www.gruenderfinanz.de/glossar/rechtsschutzversicherung-selbststaendige#comments Tue, 05 May 2026 14:28:19 +0000 https://www.gruenderfinanz.de/glossar/rechtsschutzversicherung-selbststaendige Weiterlesen

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Die Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts-, Gerichts- und sonstige Verfahrenskosten, wenn es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt. 

Für Selbstständige und Unternehmer:in gibt es spezialisierte Betriebs-Rechtsschutzpolicen, die Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, Vertragsrecht, Schadenersatzrecht und mehr abdecken. 

Wichtig ist der Blick auf ausgeschlossene Bereiche. Steuerrecht und gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten sind häufig nicht mitversichert. Eine Wartezeit von 3 Monaten ist bei vielen Tarifen üblich; neue Rechtskonflikte aus laufenden Verfahren sind oft ausgeschlossen. Gründer:innen sollten neben dem Firmen-Rechtsschutz auch prüfen, ob ein privater Rechtsschutz für sie sinnvoll ist.

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PKV-Wechsel https://www.gruenderfinanz.de/glossar/pkv-wechsel https://www.gruenderfinanz.de/glossar/pkv-wechsel#comments Tue, 05 May 2026 14:09:44 +0000 Private Krankenversicherung PKV https://www.gruenderfinanz.de/glossar/pkv-wechsel Weiterlesen

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Ein Wechsel des Anbieters deiner privaten Krankenversicherung ist möglich, aber mit Einschränkungen verbunden. Seit 2009 können PKV-Versicherte beim Wechsel zu einem neuen Anbieter den gesetzlich garantierten Übertragungswert ihrer Alterungsrückstellungen mitnehmen. Allerdings nur den Mindestbetrag, nicht die gesamten angesammelten Rückstellungen. 

Die tariflichen Alterungsrückstellungen, die über den gesetzlichen Mindestbetrag hinausgehen, bleiben beim alten Anbieter. Außerdem verlangt der neue Anbieter in der Regel eine neue Gesundheitsprüfung, was bei bestehenden Vorerkrankungen zu Leistungsausschlüssen oder höheren Beiträgen führen kann. 

Ein Wechsel lohnt sich daher nur dann, wenn der neue Tarif deutlich bessere Leistungen oder günstigere Konditionen bietet und die Gesundheitssituation gut ist. Alternativ bieten viele Versicherer interne Tarifwechsel an, bei denen keine neue Gesundheitsprüfung erforderlich ist und alle Rückstellungen erhalten bleiben.

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PKV in der Elternzeit https://www.gruenderfinanz.de/glossar/pkv-elternzeit https://www.gruenderfinanz.de/glossar/pkv-elternzeit#comments Tue, 05 May 2026 14:04:17 +0000 PKV Private Krankenversicherung https://www.gruenderfinanz.de/glossar/pkv-elternzeit Weiterlesen

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Wer privat krankenversichert ist und Elternzeit nimmt, muss seinen Beitrag der privaten Krankenversicherung grundsätzlich weiter bezahlen. Die Elternzeit führt nicht automatisch zu Beitragsfreiheit. 

Für angestellte PKV-Versicherte übernimmt der Arbeitgeber:in den Arbeitgeberzuschuss während der Elternzeit nicht mehr, sodass der volle Beitrag selbst getragen werden muss. In dieser Situation gibt es mehrere Optionen: Wechsel in einen günstigeren Basis- oder Standardtarif, Abschluss einer Anwartschaftsversicherung oder in manchen Fällen der vorübergehende Wechsel in die GKV — zum Beispiel über den Partner, der GKV-versichert ist. 

Selbstständige haben diese Möglichkeit häufig nicht und müssen den PKV-Beitrag aus Ersparnissen oder dem Partnergehalt finanzieren. Wichtig: Wer in der Elternzeit auf eine Familienversicherung in der GKV wechselt, verliert seine PKV-Alterungsrückstellungen teilweise. Die Elternzeit ist daher ein guter Zeitpunkt, die eigene PKV-Situation zu überprüfen und zu optimieren.

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Zusatzbeitrag (GKV) https://www.gruenderfinanz.de/glossar/zusatzbeitrag-gkv https://www.gruenderfinanz.de/glossar/zusatzbeitrag-gkv#comments Tue, 05 May 2026 13:58:44 +0000 GKV Gesetzliche Krankenversicherung https://www.gruenderfinanz.de/glossar/zusatzbeitrag-gkv Weiterlesen

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Der Zusatzbeitrag ist ein individueller Beitragssatz, den jede gesetzliche Krankenkasse zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erhebt. 

Während der allgemeine Beitragssatz gesetzlich einheitlich festgelegt ist, variiert der Zusatzbeitrag je nach Krankenkasse erheblich. Er wird je zur Hälfte von Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in getragen. 

Wer mit seiner Krankenkasse unzufrieden ist, hat ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, wenn der Zusatzbeitrag erhöht wird. Für Arbeitgeber:innen ist der Gesamtbeitragssatz (allgemeiner Beitrag + Zusatzbeitrag) relevant für die Personalkosten. Beim Vergleich von Krankenkassen sollten neben dem Zusatzbeitrag auch Leistungsumfang und Servicequalität berücksichtigt werden.

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Eigenschaden (D&O) https://www.gruenderfinanz.de/glossar/eigenschaden-do https://www.gruenderfinanz.de/glossar/eigenschaden-do#comments Tue, 05 May 2026 13:56:38 +0000 Directors and Officers Versicherung D&O Versicherung https://www.gruenderfinanz.de/glossar/eigenschaden-do Weiterlesen

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Der Eigenschaden ist der Schaden, den ein Unternehmen durch das pflichtwidrige Verhalten seines eigenen Managements erleidet. Er ist der Kern der Innenhaftung und der häufigste Anwendungsfall der D&O-Versicherung in Deutschland. 

Typische Eigenschadenszenarien sind fehlerhafte Investitionsentscheidungen, nicht gemeldete Interessenkonflikte, unterlassene Risikokontrollen oder eine zu späte Insolvenzanmeldung. Das Unternehmen — vertreten durch Insolvenzverwalter, Gesellschafter oder Aufsichtsrat — macht dann Schadensersatzansprüche gegen den verantwortlichen Geschäftsführer:in geltend. 

Die D&O-Versicherung übernimmt die Abwehr dieser Ansprüche und im Falle ihrer Berechtigung auch die Schadensersatzzahlung. Bei GmbH-Geschäftsführern ist die Innenhaftung durch den Eigenschaden besonders relevant, da Gesellschafter die volle Kontrolle über Klagemöglichkeiten haben. Eine ausreichend hohe Deckungssumme ist deshalb das wichtigste Kriterium bei der D&O-Auswahl.

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Versorgungsordnung https://www.gruenderfinanz.de/glossar/versorgungsordnung https://www.gruenderfinanz.de/glossar/versorgungsordnung#comments Tue, 05 May 2026 13:53:46 +0000 bAV Betriebliche Altersvorsorge https://www.gruenderfinanz.de/glossar/versorgungsordnung Weiterlesen

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Eine Versorgungsordnung ist das interne Regelwerk eines Unternehmens, das alle wesentlichen Aspekte der betrieblichen Altersvorsorge verbindlich festlegt: von der Beitragshöhe über den Durchführungsweg bis hin zu den Bedingungen für Arbeitgeberzuschüsse und Entgeltumwandlung

Sie schafft Transparenz und Gleichbehandlung: Alle Mitarbeiter:innen kennen die Konditionen, und der/die Arbeitgeber:in ist rechtlich abgesichert, weil keine willkürlichen Einzelfallentscheidungen getroffen werden. 

Für Unternehmen mit Betriebsrat ist die Versorgungsordnung oft Bestandteil einer Betriebsvereinbarung. Ohne schriftliche Versorgungsordnung drohen individuelle Ansprüche einzelner Mitarbeiter auf Basis mündlicher Absprachen oder betrieblicher Übung. Eine gut strukturierte Versorgungsordnung ist damit nicht nur ein organisatorisches Hilfsmittel, sondern auch ein rechtliches Schutzinstrument für den Arbeitgeber:in. Unternehmen, die ihre bAV professionell aufstellen möchten, sollten mit einer Versorgungsordnung beginnen.

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Elternzeit und bAV https://www.gruenderfinanz.de/glossar/elternzeit-und-bav https://www.gruenderfinanz.de/glossar/elternzeit-und-bav#comments Tue, 05 May 2026 13:49:07 +0000 bAV Betriebliche Altersvorsorge https://www.gruenderfinanz.de/glossar/elternzeit-und-bav Weiterlesen

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Wer Elternzeit nimmt, zahlt während dieser Zeit in der Regel keine Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Die Entgeltumwandlung ruht, weil kein Gehalt gezahlt wird, aus dem umgewandelt werden könnte. Die bisher erworbene Anwartschaft bleibt jedoch erhalten und wird nicht durch die Beitragspause gemindert. 

Arbeitgeber:innen sind während der Elternzeit nicht verpflichtet, eigene Beiträge zur bAV weiterzuzahlen, es sei denn, der Vertrag oder eine Versorgungsordnung sieht das ausdrücklich vor. Alternativ kann der Arbeitnehmer:in die bAV während der Elternzeit aus eigenen Mitteln privat weiterführen, um keine Beitragslücke entstehen zu lassen. Bei Direktversicherungen und Pensionskassen ist das in der Regel problemlos möglich. 

Nach der Elternzeit lebt die ursprüngliche Entgeltumwandlungsvereinbarung automatisch wieder auf, sodass keine neue Vereinbarung notwendig ist. Für längere Elternzeiten lohnt es sich, die Auswirkungen auf die spätere Rentenleistung durch eine Berechnung zu klären.

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Dienstunfähigkeitsklausel https://www.gruenderfinanz.de/glossar/dienstunfaehigkeitsklausel-2 https://www.gruenderfinanz.de/glossar/dienstunfaehigkeitsklausel-2#comments Thu, 02 Apr 2026 13:43:46 +0000 https://www.gruenderfinanz.de/glossar/dienstunfaehigkeitsklausel-2 Weiterlesen

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Die Dienstunfähigkeitsklausel ist eine besondere Regelung in Berufsunfähigkeitsversicherungen für Beamte und Soldaten. Sie stellt sicher, dass die BU-Rente bereits dann ausgezahlt wird, wenn die:der Versicherte:r offiziell in den Ruhestand versetzt wird — also dienstunfähig ist — auch wenn die strengen Kriterien der versicherungsrechtlichen Berufsunfähigkeit noch nicht erfüllt wären.

Ohne diese Klausel müsste ein verbeamteter Lehrer zum Beispiel nachweisen, dass er nicht mehr in der Lage ist, 50 Prozent seiner Tätigkeit auszuüben, selbst wenn der Dienstherr ihn bereits in den Ruhestand geschickt hat. Mit der Dienstunfähigkeitsklausel gilt die Dienstunfähigkeitsentscheidung des Dienstherrn als ausreichender Nachweis.

Für Beamte ist diese Klausel deshalb ein unverzichtbares Qualitätsmerkmal beim Vertragsabschluss. Die Klausel wird als echte Dienstunfähigkeitsklausel bezeichnet, wenn sie das Urteil des Dienstherrn ohne weitere Prüfung akzeptiert.

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Beitragszusage https://www.gruenderfinanz.de/glossar/beitragszusage https://www.gruenderfinanz.de/glossar/beitragszusage#comments Thu, 02 Apr 2026 13:43:13 +0000 https://www.gruenderfinanz.de/glossar/beitragszusage Weiterlesen

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Bei einer Beitragszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber:in, einen bestimmten Beitrag in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen, aber nicht zu einer konkreten Rentenhöhe. Das Leistungsrisiko, also wie viel am Ende tatsächlich ausgezahlt wird, trägt der Arbeitnehmer:in. Dieser Unterschied zur Leistungszusage ist für Arbeitgeber:innen vorteilhaft, weil sie keine Nachschusspflicht haben, wenn das angesparte Kapital nicht ausreicht. 

Es gibt drei Varianten: die reine Beitragszusage (ausschließlich in Tarifverträgen via Sozialpartnermodell), die Beitragszusage mit Mindestleistung und die beitragsorientierte Leistungszusage. Die beitragsorientierte Leistungszusage ist in der Praxis die häufigste Form: Der Arbeitgeber:in zahlt Beiträge und definiert damit die versprochene Leistung, haftet aber für eine Mindestleistung. Beim Vergleich von bAV-Angeboten solltest du immer verstehen, welche Zusageart dahintersteckt und welche Risiken du damit trägst.

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Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) https://www.gruenderfinanz.de/glossar/berufsunfaehigkeitsversicherung-2 https://www.gruenderfinanz.de/glossar/berufsunfaehigkeitsversicherung-2#comments Thu, 02 Apr 2026 13:43:03 +0000 https://www.gruenderfinanz.de/glossar/berufsunfaehigkeitsversicherung-2 Weiterlesen

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine der wichtigsten Personenversicherungen und schützt dich vor dem Einkommensverlust, wenn du deinen Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr ausüben kannst. Sie zahlt eine monatliche BU-Rente, die du frei vereinbarst. In der Regel so hoch, dass du damit deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst. Ohne diese Versicherung bist du im Ernstfall auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente angewiesen, die in den meisten Fällen viel zu gering ist, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Besonders wichtig ist die BU für Selbstständige, Freiberufler:innen und Geschäftsführer:in, die keine nennenswerten Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Die Beiträge hängen von deiner Berufsgruppe, deinem Einstiegsalter, dem Gesundheitszustand und der gewünschten Rentenhöhe ab. Je früher du eine BU abschließt, desto günstiger und einfacher, da Vorerkrankungen mit zunehmendem Alter das Risiko und den Beitrag erhöhen.

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BU-Rente https://www.gruenderfinanz.de/glossar/bu-rente https://www.gruenderfinanz.de/glossar/bu-rente#comments Thu, 02 Apr 2026 13:42:55 +0000 Berufsunfähigkeitsversicherung BU BU-Rente https://www.gruenderfinanz.de/glossar/bu-rente Weiterlesen

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Die BU-Rente ist die monatliche Leistung, die deine Berufsunfähigkeitsversicherung auszahlt, wenn du berufsunfähig wirst. Sie ersetzt das weggefallene Einkommen und soll deinen Lebensunterhalt sichern. Die Höhe der BU-Rente wählst du bei Vertragsabschluss selbst. Üblich sind 60 bis 80 Prozent deines letzten Nettoeinkommens. Als Faustregel gilt: Die BU-Rente sollte mindestens so hoch sein, dass du damit alle laufenden Kosten decken kannst, ohne andere Ersparnisse anzutasten. Achte außerdem darauf, ob dein Vertrag eine Leistungsdynamik enthält, die deine BU-Rente jährlich an die Inflation anpasst. Die BU-Rente ist steuerpflichtig, allerdings in der Regel nur mit dem Ertragsanteil. Die effektive Steuerbelastung hängt von deiner persönlichen Situation ab. Bei der Wahl der richtigen Rentenhöhe lohnt sich eine individuelle Bedarfsanalyse.

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AU-Klausel (Arbeitsunfähigkeitsklausel) https://www.gruenderfinanz.de/glossar/au-klausel-arbeitsunfaehigkeitsklausel https://www.gruenderfinanz.de/glossar/au-klausel-arbeitsunfaehigkeitsklausel#comments Thu, 02 Apr 2026 13:42:47 +0000 https://www.gruenderfinanz.de/glossar/au-klausel-arbeitsunfaehigkeitsklausel Weiterlesen

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Die AU-Klausel, auch Arbeitsunfähigkeitsklausel genannt, ist eine Zusatzleistung in modernen Berufsunfähigkeitsversicherungen, die bereits bei einer attestierten Arbeitsunfähigkeit von in der Regel sechs Monaten eine BU-Rente auszahlt, ohne dass eine formelle Berufsunfähigkeit anerkannt werden muss. 

Das ist besonders vorteilhaft, weil die Leistungsprüfung bei Berufsunfähigkeit oft Monate dauert, während du in dieser Zeit dein Einkommen verlierst. Mit der AU-Klausel erhältst du schneller finanzielle Unterstützung, sobald ein Arzt deine Arbeitsunfähigkeit bestätigt. 

Die AU-Klausel ist kein Standard in jedem Tarif. Sie wird als Qualitätsmerkmal gewertet und sollte beim Vergleich berücksichtigt werden. Voraussetzung ist in der Regel eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit über den vereinbarten Zeitraum hinaus. Für Selbstständige, die keine Lohnfortzahlung erhalten, ist die AU-Klausel besonders wertvoll.

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Beitragsgarantie https://www.gruenderfinanz.de/glossar/beitragsgarantie https://www.gruenderfinanz.de/glossar/beitragsgarantie#comments Thu, 02 Apr 2026 13:42:22 +0000 https://www.gruenderfinanz.de/glossar/beitragsgarantie Weiterlesen

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Die Beitragsgarantie ist eine Zusage in bestimmten Versicherungs- oder Altersvorsorge-Produkten, dass im Leistungsfall mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen, unabhängig davon, wie sich der Kapitalmarkt entwickelt hat. Lange Zeit war eine 100-prozentige Beitragsgarantie im deutschen Versicherungsmarkt Standard, vor allem in kapitalgedeckten bAV-Produkten. Diese Garantie hat jedoch ihren Preis: Um sie zu gewährleisten, müssen Versicherer sehr konservativ anlegen, was die Renditechancen erheblich reduziert. In einem Niedrigzinsumfeld führte das dazu, dass viele Produkte kaum Überschüsse erwirtschafteten. Seit 2021 sind auch Produkte mit reduzierter Beitragsgarantie (z.B. 80 Prozent) zulässig, was mehr Spielraum für renditestärkere Anlagen schafft. Beim Vertragsabschluss solltest du immer klären, welche Garantiequote gilt und was das für deine Renditechancen bedeutet.

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